Martin Kellmann

Martin Kellmann, Jahrgang 1964, ist seit 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seinen Fachanwaltstitel für Familienrecht führt er seit 1997.Fachanwalt, Rechtsanwalt, Spezialisierung, Rügen

Martin Kellmann, Jahrgang 1964, ist seit 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seinen Fachanwaltstitel für Familienrecht führt er seit 1997.

Im Familienrecht ist er auf Scheidungs- und Unterhaltsrecht spezialisiert, und zwar sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Martin Kellmann betreut Sie außerdem in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, wie z. B. Testamentgestaltung, Pflichtteilsrecht und Erbauseinandersetzungen.

Auch im Bereich des Mietrechts verfügt er über langjährige Erfahrungen. Hier berät und vertritt er sowohl Mieter als auch Vermieter.

Strafrecht, Verkehrsrecht, Bußgeld, Medizinrecht, Ordnungswidrigkeiten

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Ehe- und Familienrecht
  • Erbrecht
  • Mietrecht

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